Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Bernd Reuther | FDP | 113 - Wesel I | Dagegen gestimmt |
![]() | Lothar Riebsamen | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt |
![]() | Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt |
![]() | Bernd Riexinger | DIE LINKE | 259 - Stuttgart II | Nicht beteiligt |
![]() | Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dagegen gestimmt |
![]() | Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt |
![]() | Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt |
![]() | Johannes Röring | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt |
![]() | Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt |
![]() | Tabea Rößner | DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dafür gestimmt |
![]() | René Röspel | SPD | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dagegen gestimmt |
![]() | Ernst Dieter Rossmann | SPD | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt |
![]() | Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt |
![]() | Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dagegen gestimmt |
![]() | Manuela Rottmann | DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt |
![]() | Stefan Rouenhoff | CDU/CSU | 112 - Kleve | Dagegen gestimmt |
| Erwin Rüddel | CDU/CSU | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt |
![]() | Corinna Rüffer | DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dafür gestimmt |
![]() | Stefan Ruppert | FDP | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt |
![]() | Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt |
![]() | Susann Rüthrich | SPD | 155 - Meißen | Nicht beteiligt |
![]() | Bernd Rützel | SPD | 249 - Main-Spessart | Dagegen gestimmt |
![]() | Sarah Ryglewski | SPD | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt |
![]() | Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Dagegen gestimmt |
Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.
Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.
Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.
Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen.
Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.
Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.
Weiterführende Links: