Mehr Rechte für den Verfassungsschutz

Der Bundestag hat einem  Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts zugestimmt. Zu dem Entwurf liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor, in dem zur Annahme des Gesetzentwurfs (in geänderter Fassung) geraten wurde.

Der Gesetzentwurf wurde mit 355 Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. Dagegen stimmen die Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis90/Die Grünen, Linke und AfD.

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Dafür gestimmt
355
Dagegen gestimmt
280
Enthalten
4
Nicht beteiligt
70
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Mittels des Gesetzentwurfs will die Bundesregierung auf die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus reagieren und so die "Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung gewährleisten".

Konkret verlangt der Entwurf nach einer Ergänzung für die Regelungen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Artikel 10-Gesetz (G 10). Das Artikel 10-Gesetz regelt alles rund um Eingriffe in die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Dieses soll nun um die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung für Messengerdienste erweitert werden. Darunter versteht man eine spezielle Form der TKÜ, bei der die Kommunikation vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfasst wird. Täter:innen sollen sich so der Aufklärung nicht mehr durch die Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können.

In dem Gesetzentwurf ist außerdem eine "erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen" vorgesehen. Dadurch sollen Extremisten schon " im Vorfeld militanter Handlungen" besser überwacht werden können.

Kritik erhält der Entwurf in der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Beispiel von Prof. Dr. Matthias Bäcker. Bäcker merkt an, dass "die teilnehmenden Behörden ermächtigt seien, umfangreiche und sensible Datenbestände auch zu unverdächtigen Personen anzulegen und weiterzuverarbeiten".

Der Gesetzentwurf wurde mit 355 Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. Dagegen stimmen die Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis90/Die Grünen, Linke und AfD. Es enthalten sich vier Abgeordnete, 70 sind nicht an der Abstimmung beteiligt.