Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Linda Teuteberg | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Michael Theurer | FDP | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dagegen gestimmt | |
Hans-Jürgen Thies | CDU/CSU | 146 - Soest | Dagegen gestimmt | |
Stephan Thomae | FDP | 256 - Oberallgäu | Dagegen gestimmt | |
Alexander Throm | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Dietlind Tiemann | CDU/CSU | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Manfred Todtenhausen | FDP | 102 - Wuppertal I | Dagegen gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Markus Tressel | DIE GRÜNEN | 297 - Saarlouis | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dagegen gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 209 - Kaiserslautern | Nicht beteiligt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Oswin Veith | CDU/CSU | 177 - Wetterau I | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt |
Unter die Menschenrechte falle auch das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung, so geht es aus dem Antrag der B90/Grüne-Fraktion hervor. Dieses Recht werde jedoch eingeschränkt, wenn Menschen mit geringem Einkommen Schwierigkeiten hätten, Geld für eine individuell passende, zuverlässige Verhütung aufzubringen. Aus diesem Grund sei eine bundesweite Regelung nötig, durch die der kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen ab dem Alter von 20 Jahren garantiert wird.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und ferner sicherzustellen, dass durch diese Regelungen die realen Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden. Die B90/Grüne-Fraktion besteht des Weiteren darauf, dass eine zielgruppenspezifische Informationskampagne über die Möglichkeit der Kostenübernahme gestartet wird und dass eine Kooperation mit den Ländern stattfindet, sodass der kostenlose und einfache Zugang zu Kondomen lokal ermöglicht werden kann. Dadurch soll auch deutlich gemacht werden, dass die Verantwortung für die Verhütung nicht allein Sache der Frau sei, sondern auf einer partnerschaftlichen Verantwortungsübernahme basiere.
Durch die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD wurde der Antrag mit 523 Gegenstimmen abgelehnt. Die Linke-Fraktion enthielt sich vollständig, die Fraktion B90/Grüne stimmte dem Antrag als einzige Fraktion zu. Anders als die Mehrheit seiner Fraktion, enthielt sich Bernd Reuther (FDP) bei der Abstimmung. Auch Uwe Kamann (fraktionslos) enthielt sich der Abstimmung.
Weiterführende Links:
- Antrag der Fraktion B90/Grüne
- Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses (Ausschuss für Gesundheit)
- Kostenlose Verhütungsmittel für Geringverdienende? (zwd Politikmagazin)
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der B90/Grüne-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der B90/Grüne-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD hätten für den Antrag der B90/Grüne-Fraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der B90/Grüne-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der B90/Grüne-Fraktion.