Haushalt für die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf für den Haushalt der Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt 2020 ("Einzelplan 04") fordert den Bundestag auf, den vom Haushaltsausschuss vorgeschlagenen Etat in Höhe von 3,19 Milliarden Euro für das Jahr 2020 zu bestätigen.

Die Oppositionsfraktionen votierten geschlossen gegen den Antrag, während die Große Koalition dem Haushaltsentwurf zustimmte. Der Gesetzesentwurf wurde somit angenommen.

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Dafür gestimmt
372
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
1
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.

Der vom Haushaltsausschuss eingebrachte Gesetzesentwurf sieht in dem Teil "Einzelplan 04" vor, der Bundeskanzlerin und dem Bundeskanzleramt im Jahr 2020 Ausgaben in Höhe von 3,19 Milliarden Euro zu ermöglichen. Damit verringert sich die Höhe der Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2019 (3,24) Milliarden. Der Plan umfasst die Ausgaben für alle der Bundeskanzlerin und des Kanzleramts unterliegenden Ressorts. Dazu gehören unter anderem die Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Bundesnachrichtendienst, das Presse- und Informationsamt sowie die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Die Oppositionsfraktionen votierten geschlossen gegen den Antrag, während die Große Koalition dem Haushaltesentwurf zustimmte. Lediglich der fraktionslose Abgeordnete Uwe Kamann enthielt sich seiner Stimme. Der Gesetzesentwurf wurde somit angenommen.

Über den Haushalt für Kanzlerin und Kanzleramt wird traditionell gesondert namentlich abgestimmt. Auch 2018 wurde der Haushalt für 2019 vom Bundestag in einer Abstimmung bestätigt.


Hier geht es zur Abstimmung über den Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes 2019