Die Bundesagentur für Arbeit war bisher dazu verpflichtet eine Arbeitsmarktprüfung durchzuführen, sobald ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU Staaten beschäftigt werden sollten. Teil dieser Arbeitsmarktprüfung bestand aus einer sogenannten Vorrangsprüfung. Dabei untersuchte die Bundesagentur für Arbeit, ob "bevorrechtigte" Arbeitnehmer*innen ebenfalls für die Stelle in Frage kämen. Bevorrechtigt waren Bewerber*innen aus dem Inland sowie aus der EU. Auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch ein*e Deutsche*r oder ein*e EU-Bürger*in für eine Stelle infrage käme, soll im Grundsatz verzichtet werden. Allerdings soll die Möglichkeit bestehen bleiben die Vorrangprüfung wieder einzuführen, sofern Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt werden. Ausländische Fachkräfte, die außerhalb der EU kommen, sollen zudem eine Aufenthaltserlaubnis für eine Zeitspanne von maximal sechs Monaten erhalten können, um sich bei angemessenen Deutschkenntnissen einen ihrer vorgesehenen Qualifikation, passenden Arbeitsplatz finden zu können.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.
Horst Seehofer (CDU/CSU) bezeichnet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als eines der wichtigsten und notwendigsten. Seine einzige Sorge sei, dass das Gesetz in der Praxis Wirkung entfalte, darauf wolle er sich konzentrieren.
Dr. André Hahn (Die Linke) betitelt den Gesetzentwurf als eine "große Mogelpackung". Der Entwurf bediene einseitig die Interessen von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen und orientiere sich weder am Gemeinwohl, noch habe er die Interessenlage von Migrantinnen und Migranten im Blick.