Gesetzesentwurf der AfD zum Familiennachzug

Der Gesetzesentwurf der AfD zum Familiennachzug subsidiär geschützter Personen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke und FDP abgelehnt.

Zu dem Thema Familiennachzug gab es ebenfalls Gesetzesentwürfe von CDU/CSU, LINKENFDP und GRÜNEN. Neben diesem Gesetzesentwurf der AfD wurde auch über die der Fraktion DIE LINKE und der CDU/CSU namentlich abgestimmt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
583
Enthalten
2
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan RuppertStefan RuppertFDP176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dagegen gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dagegen gestimmt

In ihrem Gesetzesentwurf fordert die AfD die Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Personen. Grund für die Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist, dass am 31. März die Frist für die Aussetzung des Familiennachzuges subsidiär geschützter Menschen verstreicht und keine gesetzliche Regelung für die Zeit ab dem 1. April 2018 vorliegt. Laut AfD sei die Lösung dieses Problems die komplette Abschaffung des Familiennachzuges für Angehörige subsidiär geschützter Personen. Integrationspolitisch sei ein solcher Familiennachzug dahingehend nicht klug, da es sich um Menschen handele, die sich nur temporär in Deutschland aufhielten. Außerdem solle man sich auf die Rückführungen konzentrieren, die jedoch erschwert würden, wenn man es den Menschen ermöglicht, die eigenen Familien nach Deutschland zu holen.

Die Debatte, welche um dieses Thema geführt wird, dreht sich im Kern um den Gesetzesentwurf der CDU/CSU Fraktion, der ebenfalls zur Abstimmung stand.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière sah in dem Gesetzesentwurf der Union einen gelungenen Kompromiss zwischen den Positionen der SPD, die einen Familiennachzug fordert, und der Union, die eine unkontrollierte Einwanderung verhindern will. Das Kontingent von bis zu 1.000 Menschen, die über diese Regelung ein Visum bekommen können, entspräche der Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes und ersetze die 1.000 Geflüchteten, die bisher monatlich von Griechenland und Italien nach Deutschland abgegeben werden.

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl begrüßte den Entwurf der Union ebenfalls, da er die Forderungen der SPD auf einen sicheren, geordneten und legalen Weg zur Familienzusammenführung erfüllt. Allerdings müsse in der Zeit bis zum 1. August, wenn die Neuregelung eingeführt wird, die Härtefallregelung überarbeitet werden, damit jährlich mehr als nur 66 Fliehende von dieser Regelung profitieren.

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dietmar Barsch, bezeichnete den Gesetzesentwurf der Union als einen "faulen Kompromiss". Die Familienzusammenführung sei moralische Pflicht und dürfe kein Lotteriespiel sein, wie es das neue Gesetz wäre. Er verwies ebenfalls auf Vertreter der Kirchen, die sich entschieden gegen den Gesetzesentwurf der Union stellen und darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Familiennachzug für die Integration und das psychische Wohlbefinden sei. 

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae bezeichnete die Obergrenze als willkürlich. Die Zahl der nachgeholten Familienmitglieder sollte nicht von einer Obergrenze abhängen, sondern sich den ständig ändernden Sicherheitslagen vor Ort anpassen. Außerdem sei eine klare Definition der Härtefallkriterien notwendig.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Katrin Göring-Eckardt kritisierte, dass die SPD schlecht verhandelt habe, denn das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat schaffe den Familiennachzug ab, was nicht konform mit der UN-Kinderrechtskonvention sei.