Europäische Bank für nachhaltige Entwicklung und internationalen Klimaschutz

Der Antrag der FDP sieht die Errichtung einer gemeinsamen europäischen Entwicklungsbank für Nachhaltigkeit und internationalen Klimaschutz im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vor. Als Tochterbank der EIB soll diese die internationale Rolle der EU stärken sowie der Fragmentierung und Ineffizienz, die der hohen Anzahl an EU Entwicklungspolitiken verschuldet sind, entgegenwirken.

Der Auschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) empfiehlt den Antrag der FDP abzulehnen.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wird mit 560 Ja-Stimmen angenommen. Gegenstimmen gibt es nur vom Antragsteller FDP und vereinzelt der AfD. Somit wird der Antrag der FDP abgelehnt.

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Dafür gestimmt
81
Dagegen gestimmt
560
Enthalten
0
Nicht beteiligt
68
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die FDP beschreibt die Bank in ihrem Antrag auch als Möglichkeit, um den geostrategischen Einfluss in Afrika beziehungweise Asien Aufrecht zu erhalten. Dies sei vor allem im Hinblick darauf wichtig, dass aufstrebende Länder wie Russland oder China nicht an einer nachhaltigen und klimafreundlichen Bank interessiert seien. Die EU müsse bei einer schwindenden Einflussnahme damit rechnen, autokratische und auch menschenrechtsfeindliche Politik zunehmen zu sehen.

Außerdem erleichtere die neue Bank die Umsetzung der Pariser Klimaziele, da gemeinsame Mittel der EU-Staaten leichter zu verteilen wären.

Im Großen und Ganzen sehen die Fraktionen des Bundestags den Vorschlag als positiv an, jedoch überwiegen letztendlich die Kritikpunkte, so dass der Antrag dennoch abgelehnt wird.

Kritik gab es aus den Reihen der CDU und der SPD großteils aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Machbarkeitsstudie. Die Ergebnisse dieser sollen zunächst ausreichend ausgewertet und diskutiert werden, um eine vernünftige inhaltliche Optimierung der Strukturen zu gewährleisten und um nachvollziehen zu können, welche Strukturen wegfallen.
Die GRÜNEN schlagen ebenfalls vor, das Ende der Studie abzuwarten und fügen außerdem hinzu, dass die EU-Entwicklungspolitik nicht kohärenter genug sei. Des Weiteren beklagen sie die fehlenden Kompetenzen sowie die fehlende Präsenz der EIB im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe.

Die Fraktion der LINKEN teilt den Ansatz der FDP ebenso, kritisiert jedoch, dass die Bank nur indirekt demokratischen Entscheidungsprozessen unterstellt wäre und vorwiegend unabhängig von EU-Kommission und EU-Parlament handeln könnte. Die Finanzierung der Bank durch große Summen von privaten Geldgebern würde diesen mehr Einfluss verleiehn und könnte die eigentlichen Ziele im Sinne der Entwicklungspolitik verfälschen.

Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GRÜNE, LINKE und AfD (mit der Ausnahme von vier Stimmen) nehmen die Beschlussempfehlung des Auschusses an und lehnen somit den Antrag der FDP ab. Gegen die Empfehlung stimmt nur der Antragsteller FDP.

Anmerkung der Redaktion:
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion der FDP eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der FDP-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU (und auch GRÜNE und LINKE sowie die AfD) hätten für den Antrag der FDP gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der FDP zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der FDP.