COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

Namentlich abgestimmt wurde über Artikel 6 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. In einer Beschlussempfehlung hatte der Rechtsausschuss Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Mit dem Erlass einer Rechtsverordnung sollen zukünftig auch die Landesregierungen ermächtigt werden, Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Virus vorlegen können, vorzunehmen.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE43 - Hannover-Land I Nicht beteiligt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Esther DilcherEsther DilcherSPD167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Bijan Djir-SaraiBijan Djir-SaraiFDP108 - Neuss I Enthalten
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Dafür gestimmt
Portrait von Anke Domscheit-BergAnke Domscheit-BergDIE LINKE60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeDIE GRÜNEN95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Christian DürrChristian DürrFDP28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Enthalten
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut EbbingHartmut EbbingFDP79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Enthalten
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerDIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Berengar Elsner von GronowBerengar Elsner von GronowAfD146 - Soest Dagegen gestimmt
Thomas ErndlThomas ErndlCDU/CSU227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke EsdarWiebke EsdarSPD132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dafür gestimmt
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus FaberMarcus FaberFDP66 - Altmark Enthalten
Portrait von Bernd-Bernhard FabritiusBernd-Bernhard FabritiusCDU/CSU Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.