Bundeshaushalt 2021

Der von der Bundesregierung eingebrachte  Entwurf zum Haushaltsgesetz 2021 soll den Haushalt des Bundestages für das kommende Jahr bestimmen. Insgesamt 498,6 Milliarden Euro in Ausgaben sieht der Haushaltsplan nun in geänderter Fassung vor, der sehr stark durch die Corona-Pandemie geprägt ist (im Vergleich: 2020 waren 362 Milliarden Euro vorgesehen). Um die Ein- und Ausgaben für 2021 auszugleichen, sollen Nettokredite in Höhe von 179,8 Milliarden Euro aufgenommen werden.

Die beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmen dem Gesetzentwurf zu, während die Fraktionen der Opposition ihn geschlossen ablehnen. Somit wird der Entwurf angenommen.

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Dafür gestimmt
361
Dagegen gestimmt
258
Enthalten
0
Nicht beteiligt
90
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Euro-Scheine (Symbolbild)

Für den Haushaltsplan 2021 werden die Schwerpunkte hauptsächlich bei zwei Aspekten gesetzt: die Bewältigung der COVID-19-Pandemie, vor allem im Hinblick auf die Wirtschaft, sowie der Ausbau von Zukunftsprojekten. Bei ersterem wird besonders Wert darauf gelegt, die durch die Corona-Krise entstandenen Einbrüche in der deutschen Wirtschaft auszugleichen und die Länder und Kommunen weitestgehend zu entlasten. Es wird unter anderem in die Infrastrukur (analog sowie digital), die Kinderbetreuung und den Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft investiert. Außerdem sollen der Ausbau der Künstlichen Intelligenz und die Digitalisierung der Wirtschaft und des Bildungssystem weiter gefördert werden.

Finanzminister Olaf Scholz betont, dass Deutschland entschlossen handeln werde, um eine Grundlage für nachhaltiges und kräftiges Wirtschaftswachstum zu schaffen, auch wenn es viel Geld koste.

So ist etwa ein Etat von 165 Milliarden Euro für Arbeit und Soziales vorgesehen, wovon beispielsweise der Gesundheitsfonds profitiert; dieser erhält einen Zuschuss in Höhe von ca. fünf Milliarden Euro zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge. Um die von der Krise besonders betroffenen Branchen zu unterstützen, werden Soforthilfen, Überbrückungsmaßnahmen und Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Kritik kommt dabei unter anderem von der Partei B90/Die Grünen, welche beklagen, dass die Ausgaben nicht zielgerichtet genug seien. So fehle es beispielsweise an einer Erhöhung der Gelder für Erwerbslose und Renter:innen.

Für den Etat der allgemeinen Finanzverwaltung sind 92,91 Milliarden Euro geplant; darunter fallen Ausgaben, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen.

Der Verteidigungshaushalt erhält wie auch im Vorjahr eine Erhöhung und zwar auf rund 46,93 Milliarden Euro. Mit einem erheblichen Teil des Budget sind investitive Ausgaben vorgesehen, auch die Modernisierung der Bundeswehr soll in den Vordergrund gerückt werden.

Dem Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur wird ein Etat von 41,15 Milliarden Euro zuteil. Der Aufstockung liegt zu einem großen Teil die vom Bund geplante Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG zugrunde, welche sich auf fünf Milliarden Euro beläuft. Die Erhöhung begründet die Bundesregierung zwar mit dem durch die Corona-Krise entstandenen wirtschaftlichen Schaden, ist aber dennoch umstritten. Andere wesentliche Maßnahmen sind im nächsten Jahr die Beseitigung von Funklöchern (ca. eine Milliarde Euro), Planungsmittel für die Autobahn (ca. 400 Millionen Euro) sowie die Unterstützung von Flughäfen (ca. 270 Millionen Euro).

Rund 35 Milliarden Euro sind außerdem für den Gesundheitshaushalt angedacht, mehr als ursprünglich im Entwurf des Haushaltsausschusses vorgesehen, jedoch weniger als dieses Jahr benötigt bereits benötigt worden ist (ca. 41,25 Milliar­den Euro). Das Gesundheitsministerium soll in der Lage sein, die immer noch sehr hohen Ausgaben in Verbindung mit der Pandemie zu bewältigen. Die Versorgung der Krankenhäuser und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Impfstoff werden einen großen Teil des Budgets beanspruchen. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn ist es der zweithöchste Haushalt in der Geschichte des Ministeriums.

Allgemein wird der Haushalt vor allem von den Regierungsfraktionen befürwortet. Michael Groß von der SPD betont, dass es ein "Haushalt der Zukunft" sei und auch Dr. André Berghegger (CDU/CSU) ist der Meinung, dass die Bundesregierung die Bevölkerung durch die finanziellen Maßnahmen weitreichend unterstützt. Letzterer spricht sich jedoch gleichzeitg dafür aus, so schnell wie möglich zurück zur Schuldenbremse zu kehren; denn der Haushalt für 2021 übersteigt erneut die Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, was nur möglich ist, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags beschließt, dass eine Notsituation vorliegt. Ab 2022 soll die Schuldenregel wieder eingehalten werden.

Die Oppositionsfraktionen lehnen den Haushaltsentwurf mit 258 Nein-Stimmen ab, während sich die Regierungsfraktionen mit 361 Ja-Stimmen dafür aussprechen. Somit wird der Gesetzentwurf angenommen.