Das Argument, dass die Bundesnotbremse die Grundrechte der Bevölkerung in einer rechtswidrigen Art und Weise eingrenzt, traf bei den anderen Parteien auf wenig Verständnis. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehe ebenso in der Verfassung und müsse in dieser Krisensituation nationaler Tragweite in besonderem Maße berücksichtigt werden. Auch, wenn dadurch die Grundrechte in anderem Maße beeinträchtigt würden, müsste man die Kollisionsgüter hier ganz einfach ins Verhältnis setzen.
Die Fraktion AfD stimmte geschlossen für den Antrag, während die Fraktionen CDU/CSU, SPD, B90/GRÜNE, FDP und DIE LINKE geschlossen dagegen stimmten. Der Antrag wird somit abgelehnt.