Die Bundesregierung fordert mit ihrem Antrag eine Beteiligung der Bundeswehr an dem durch die Europäische Union veranlassten Einsatz von Streitkräften im Mittelmeer. Die durch die Europäische Union geführte militärische Krisenbewältigungsoperation "EUNAVFOR MED IRINI" ist der Nachfolger der EU-Mission "SOPHIA".
Begründet wird der Einsatz im Antrag unter anderem mit den vorherrschenden Kämpfen in Libyen zwischen General Haftar mit seiner "Libyschen Nationalen Armee" und der "Regierung des Nationalen Einvernehmens". Trotz internationaler Vermittlungsversuche dauern die Kämpfe in der Region an. Laut einem Bericht der Vereinten Nationen gefährden die Kämpfe 345.000 Menschen in der Nähe der Frontlinien, 900.000 Menschen in den vom Konflikt betroffenen Gebieten und zunehmend auch Menschen, die als Geflüchtete oder Migrant:innen nach Libyen gekommen sind (ZDF-Zoom Beitrag zur Lage in den libyischen Lagern). Die Vereinten Nationen verhängten ein Waffenembargo gegen Libyen. Dies verbietet den Import- und Export von Waffen in die Region. Unter Anleitung der Vereinten Nationen trafen die beiden Konfliktparteien laut Antrag am 24.02.2020 in Genf zusammen und präsentierten ein Waffenstillstandsabkommen welches aber bisher von beiden Konfliktparteien nicht angenommen worden sei.
Der Einsatz der Mission EUNAVFOR MED IRINI soll nun zur Kontrolle und Durchsetzung des UN-Waffenembarogs im Mittelmeer agieren. Mit dem Einsatz werde "der Druck durch die internationale Gemeinschaft erhöht", so der Antrag. Die instabile Lage im Nahen Osten und Nordafrika werde zudem von nichtstaatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel genutzt, da die Fragilität der einzelnen Staaten eine staatliche Kontrolle nicht ermögliche. Der Einsatz der Mission ermögliche die frühzeitige Erkennung dieser illegalen Aktivitäten und diene als Instrument, diesen entgegenzuwirken.
Zu den Aufgaben der Soldat:innen gehört die Unterstützung bei der Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen. Durch luft-, satelliten- und seegestütze Mittel sollen Informationen über die illeagle Ein- und Ausfuhr von Rüstungsgütern, Erdöl und dazugehörigem Material gesammelt werden. Dabei dürfen Schiffe angehalten, kontrolliert, umgeleitet und durchsucht werden, bei denen der Verdacht besteht, dass sie das gegen Libyen verhängte Waffenembargo nicht einhalten. Die erhobenen Daten dürfen gespeichert und ausgetauscht werden. Des Weiteren werden sich die deutschen Streitkräfte im Rahmen der Mission an dem Aufbau, der Ausbildung und der Unterstützung der sogenannten "libyschen Küstenwache" und Marine beteiligen. Außerdem gehöre die Erstellung und Bereitstellung von Lagebildern und der Austausch von diesen mit weiteren Organisationen und Einrichtungen zu dem Aufgabenfeld der Streitkräfte.
Die Mission ist nur eine von vielen verschiedenen militärischen Einsätzen im Mittelmeer. Weitere Akteure im Mittelmeer sind die Vereinten Nationen (SEA GUARDIAN), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache "FRONTEX" (Mission THEMIS und POSEIDON) und die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFL - auch hier ist die Bundeswehr beteiligt).
Für alle Einsätze im Mittelmeer gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Sofern im Rahmen von "EUNAVFOR MED IRINI" Hilfe für in Seenot geratene Menschen geleistet wird, können diese nach Griechenland ausgeschifft werden. Im Anschluss erfolge eine Verteilung der Menschen auf alle schiffstellenden Mitgliedsstaaten, deren Zusage vorab erteilt werden müsse. Diese Zusage kann aufgekündigt werden, sofern es zu einem massivem Missbrauch der Migration durch Dritte komme. Zusätzlich ist es den Mitgliedsstaaten möglich, einen Rückzug der Schiffe aus einem Teilbereich für maximal acht Tage zu veranlassen, sofern der Eindruck entstehe, dass der Einsatz einen sogenannten migrationsbezogenen "Pull-Faktor" begünstige. Die Einschätzung treffe in diesem Fall das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Europäischen Rates (PSK). Die Mission "EUNAVFOR MED IRINI" müsse zudem alle vier Monate durch das PSK bestätigt werden. Die Mission verlaufe laut z.B. Tagesschau Berichten abseits der Flüchtlingsrouten.
Rechtlich erfolge der Einsatz auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UN) von 1982, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000, und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See und Luftweg, sowie auf Grundlage der verschiedenen UN-Resolutionen, zuletzt 2510 aus dem Jahr 2020. Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegen-seitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Eingesetzt werden insgesamt bis zu 300 Soldat:innen. Die Personalgrenze darf in Rahmen der Verlegung oder von Kontingentwechseln sowie in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. Die Kosten des Einsatzes betragen voraussichtlich insgesamt rund 45,6 Millionen Euro für den Zeitraum bis zum 30. April 2021.
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso zu wie die FDP-Fraktion. Damit wurde der Antrag angenommen. Die Fraktionen der Linkspartei und AfD votierten bei Enthaltung der Grünen gegen den Antrag. Neben den Grünen enthielten sich ihrer Stimme auch Reginald Hanke und Wolfgang Kubicki von der FDP. Die fünf Grünen-Abgeordneten Canan Bayram, Syliva Kotting-Uhl, Monika Lazar, Corinna Rüffer und Wolfgang Strengmann-Kuhn stimmten, genau wie die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis, gegen den Antrag.