Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde am 29.11.2018 mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Zu diesem Gesetz lag ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen vor, über den namentlich abgestimmt wurde und dessen Ergebnisse hier dargestellt werden. Der Änderungsantrag der Grünen sieht vor, dass die Miete für steuerlich geförderte, neu gebaute Mietwohnungen die Vergleichsmiete am jeweiligen Ort nicht übersteigen solle. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Oppositionsparteien FDP und AfD abgelehnt. Grüne und Linke stimmten geschlossen für den Antrag.

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Dafür gestimmt
118
Dagegen gestimmt
521
Enthalten
0
Nicht beteiligt
70
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sieht vor, dass der deutsche Staat neu errichtete Wohnungen in Zukunft bezuschussen soll. In der Argumentation der Grünen bedeutete das, dass eine Mietpreisbremse in diesem Fall nicht greifen würde. Die Schlussfolgerung der Oppositionspartei: Es müsse eine Obergrenze für den Mietpreis steuerlich geförderter neuer Wohnungen geben. Nur so könne verhindert werden, dass die Mieten auch in den neuen Wohnungen durch Marktregulierung stetig und stark steigen würden. Es sei de facto keine Entlastung für den Mieter, sondern nur ein verstärktes Angebot ebenso teurer Wohnungen.

Der Antrag wurde mit 521 Nein-Stimmen aus CDU/CSU und SPD sowie FDP und AfD abgelehnt. Grüne und Linksfraktion sowie der inzwischen parteilose Marco Bülow stimmten für den Antrag.

Markus Herbrand (FDP) ist der Meinung, dass dieses Gesetz nicht zur Lösung des Problems führe. Um dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum zu umgehen, müsse man seinerseits sehr viele Wohnungen in möglichst geringer Zeit bauen. 

Caren Lay (DIE LINKE) behauptet, dass ohne eine Mietobergrenze auch kein bezahlbarer Wohnraum geschafft werden könne. Somit würde man die Fördergelder einkassieren und im Umkehrschluss die Wohnungen teuer vermieten.

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