Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Waldemar Herdt | AfD | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Lars Herrmann | fraktionslos | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt | |
Gustav Herzog | SPD | 209 - Kaiserslautern | Nicht beteiligt | |
Heiko Heßenkemper | AfD | 161 - Mittelsachsen | Dagegen gestimmt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Hessel | FDP | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Gabriele Hiller-Ohm | SPD | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt | |
Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Christian Hirte | CDU/CSU | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dafür gestimmt | |
Heribert Hirte | CDU/CSU | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Thomas Hitschler | SPD | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Nicole Höchst | AfD | 201 - Kreuznach | Dagegen gestimmt | |
Gero Hocker | FDP | 34 - Osterholz - Verden | Dagegen gestimmt | |
Manuel Höferlin | FDP | 206 - Worms | Dagegen gestimmt | |
Bettina Hoffmann | DIE GRÜNEN | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Alexander Hoffmann | CDU/CSU | 249 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Christoph Hoffmann | FDP | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Anton Hofreiter | DIE GRÜNEN | 221 - München-Land | Dafür gestimmt | |
Martin Hohmann | AfD | 174 - Fulda | Dagegen gestimmt | |
Matthias Höhn | DIE LINKE | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Bruno Hollnagel | AfD | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Leif-Erik Holm | AfD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Karl Holmeier | CDU/CSU | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Hendrik Hoppenstedt | CDU/CSU | 43 - Hannover-Land I | Nicht beteiligt |
Mit dem Gesetzentwurf über ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage" (kurz: Infektionsschutzgesetz) wollen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das Bevölkerungsschutzgesetz vom März 2020 ausweiten und weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung einführen.
Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen im Herbst und Winter 2020/21 sehen sich die Regierungsfraktionen dazu veranlasst, eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen vorzunehmen. Für eventuelle Eingriffe in die grundrechtlichen Freiheiten der Bevölkerung, die laut Bundesregierung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie notwendig sind, sollen damit gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Unter anderem folgende Regelungen werden durch den Gesetzentwurf formuliert:
- Reisebeschränkungen (§ 5 Absatz 2 IfSG): Zukünftig sollen digitale Einreiseanmeldungen nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden können, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Im gleichen Zug soll der Begriff Risikogebiet legaldefiniert (= Definition des Begriffs durch das Gesetz) werden.
- Anspruch auf Testungen und Impfungen: In Bezug auf Covid-19-Schutzimpfungen sowie in Bezug auf Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben (solange eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht).
- Entschädigungsregelungen (§ 56 IfSG): Entschädigungen wegen Verdienstausfalls werden ausgeschlossen, sollte diesem Ausfall eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegen. Ausgenommen davon ist die pflegende Betreuung abgesonderter Personen.
- Einsatz der Bundeswehr (§ 54a IfSG): Die Vorschriften zum Vollzug des IfSG durch die Bundeswehr sollen vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen ausgeweitet werden. Dies betrifft (jedoch) ausschließlich Tätigkeiten im Bereich der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums.
Weitere Forderungen und die konkreten Gesetzesänderungen können Sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung nachlesen.
Der Entwurf wurde vor allem für fehlende Definitionen der geplanten Regelungen kritisiert. Es sei nicht klar, was unter "Ausgangsbeschränkungen" konkret verstanden werden solle, auch "schwerwiegende und stark einschränkende Schutzmaßnahmen" wurden nicht weiter ausgeführt. Die mangelnde Klarheit der Maßnahmen könne für Verwirrung und Unverständnis in der Bevölkerung sorgen.
Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf wurde mit 139 Ja-Stimmen, 453 Nein-Stimmen und 68 Enthaltungen abgelehnt. Einem Änderungsantrag aus der Grünen-Fraktion wurde mit 456 Gegenstimmen und 126 Ja-Stimmen und 80 Enthaltungen ebenfalls nicht zugestimmt.
Mit 413 Zustimmungen vonseiten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen der AfD, FDP und Die Linke. Einige Abgeordnete entschieden anders als ihre Fraktion. Aus der CDU/CSU stimmten unter anderem Axel Fischer, Jana Schimke und Arnold Vaatz gegen den Entwurf der eigenen Fraktion. Der SPD-Abgeordnete Marcus Held stimmte ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram entschied sich auch, anders als ihre Fraktion, gegen den Entwurf zu stimmen.