Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen soll das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert werden. Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen in Deutschland, damit einhergehend auch die zunehmende Gefahr durch neue Varianten des Coronavirus. Laut Regierungsfraktionen reichen die Impfungen allein nicht aus, weshalb parallel stärkere Beschränkungen eingeführt werden müssen, um das Virus einzudämmen.
Hauptsächlich soll das neue Infektionsschutzgesetz für einheitliche Maßnahmen auf Bundesebene sorgen. Um das Gesundheitssystem und die Krankenversorgung bestmöglich zu unterstützen, wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, einheitliche Corona-Maßnahmen im Rahmen von Rechtsverordnungen (mit Zustimmung des Bundesrates) zu erlassen. Damit erhält der Bund zusätzlich weitere Handlungsmöglichkeiten, um eine bundeseinheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten.
Vier Änderungsanträge der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurden in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Auch ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Mit 342 Zustimmungen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, dagegen stimmten 250 Abgeordnete, 64 Abgeordnete enthielten sich.