Ab­lösung der Staats­leistun­gen an die Kirchen

Der Bundestag stimmt über einen Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab. In diesem geht es um die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Die Beschlussempfehlung des Auschusses für Inneres und Heimat empfiehlt den Entwurf abzulehnen.

Der Gesetzentwurf wird mit 443 Nein-Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion abgelehnt. Zustimmung erhält der Entwurf nur von den antragstellenden Fraktionen.

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Dafür gestimmt
179
Dagegen gestimmt
443
Enthalten
3
Nicht beteiligt
84
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die Ablösung der Staatsleistungen war  seit der Weimarer Republik geplant, jedoch hatte das Thema nach dem ersten Weltkrieg keine Priorität. Bei der Ablösung geht es um Zahlungen als Entschädigung für Enteignungen (vor allem der evangelischen Kirche), die im 17. Jahrhundert stattfanden. Die Staatsleistungen würden eingestellt werden und eine einmalige Summe an die Kirchen gezahlt.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gab es in der BRD statt der lange geplanten Ablösung, Zahlungen der Länder an die Kirchen, die sich bis zu über einer halben Milliarde Euro pro Jahr beliefen. Der Gesetzentwurf soll die Grundsätze für die Ablösung durch die Länder regeln, wobei nach dem Äquivalenzprinzip vorgegangen werden soll. Jedoch können auch individuelle Regelungen möglich sein, um eine friedliche Ablöse zu gewährleisten. Vor allem dann, wenn die Ablöse nicht in Geld erfolgen sollte.

Zur Gesetzgebung innerhalb der Bundesländer gibt der Entwurf eine Spanne von fünf Jahren vor. Der Zeitraum für die Zahlungen beträgt insgesamt 20 Jahre - danach soll die Ablösung abgeschlossen sein.

Der Gesetzentwurf wird mit 443 Nein-Stimmen der Union, der SPD und der AfD abgelehnt. Mit "Ja" stimmten nur die antragsstellenden Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.