Als sogenannte „Parlamentsarmee“ wird die Bundeswehr vom Bundestag intensiv beobachtet und begleitet. Der Verteidigungsausschuss hilft bei der Ausgestaltung der Pläne für die Aufgaben und konkreten Einsätze der Bundeswehr.
Dazu gehören Beratungen über die Ausrüstung der Armee und die Verankerung dieser Kosten im Bundeshaushalts. Auch über die Besoldung der Soldatinnen und Soldaten, sowie ihre Arbeitsbedingungen unter Einbeziehung der Familien wird beraten.
Der Verteidigungsausschuss hat das Sonderrecht, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen, um besondere Vorgänge in der Bundeswehr aufzuklären. Er tagt als geschlossener Ausschuss: Nur die ständigen Mitglieder und ein kleiner Kreis bestimmter Personen haben Zugang, da hier vertrauliche Informationen verhandelt werden.