Der Innenausschuss berät über alle Bereiche der Verwaltung und der Innenpolitik des Bundes, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind (z.B. direkte Demokratie auf Bundesebene).
Auf der Ausschuss-Agenda stehen breit gefächerte Aufgaben wie die innere Sicherheit, die Zuwanderungs- und Integrationsgesetzgebung, die Staatsorganisation und der Datenschutz. Auch die Ausgestaltung der direkten Demokratie auf Bundesebene sowie die Entschädigung der Zwangsarbeiter im Dritten Reichen fällt in seinen Bereich.
Der Ausschuss fungiert zudem als parlamentarische Kontrolle des Bundesinnenministeriums und der Nachrichtendienste und bereitet wichtige Gesetzesvorhaben vor. Das Ziel des Innenausschusses ist es, innere Sicherheit für die Gemeinschaft mit Bürgerrechten für den Einzelnen in Einklang zu bringen.
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