Der Regierungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen. Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten sollen nach Darfur entsandt werden, in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Die einsatzbedingten Zusatzkosten für die Fortsetzung des Einsatzes belaufen sich auf 0,5 Millionen Euro.
Da es bisher nicht gelugen ist, einen dauerhaften und langfristigen Frieden in Darfur zu etablieren, wird der Einsatz deutscher Streitkräfte in der sudanesischen Region fortgesetzt. Die Bundesregierung betonte, dass das Engagement der Internationalen Gemeinschaft weiterhin unverzichtbar sei. Die Bundeswehr handelt auf Grundlage der Resolution 1769 der Vereinten Nationen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit.
Priorität hat bei dem Einsatz der Schutz von Zivilpersonen, die Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Vermittlung zwischen den Konfliktparteien.
Konkret ergeben sich folgende Aufgaben für die Bundeswehr:
- Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben
- Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung der Truppen
Die Linksfraktion kritisierte, dass es bei dem Einsatz darum gehe, deutsche Wirtschaftsinteressen international Geltung zu verschaffen. Die Bundeswehr entwickelt sich laut Aussage der Partei immer mehr zu einer Armee im internationalen Dauereinsatz.
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