Die von der Großen Koalition ausgearbeiteten Neuerungen sollen vor allem das Problem der Preissteigerungen im Zuge der EEG-Umlage in den letzten Jahren sowie die EU-rechtlichen Streitpunkte angehen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 geschaffen und seither mehrfach überarbeitet. Bis 2050 sollen 80 Prozent der Energieversorgung Deutschlands aus erneuerbaren Energien stammen, wodurch auf die Aspekte Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit der Energieversorgung abgestellt wird. Die bisherige Regelung wurde immer wieder von der EU, namentlich von Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia mit dem Vorwurf der möglichen Diskriminierung von Unternehmen kritisiert.
Durch die Reformen soll ein klarer Fahrplan für alle beteiligten Akteure der Energiewirtschaft entstehen. Die bisherigen Überförderungen sollen abgebaut, Boni gestrichen und eine stärkere Konzentration auf kostengünstige Technologien geschaffen werden. Spätestens 2017 sollen zudem technologiespezifische Ausschreibungen für Förderungen gestartet werden. Die Regierung schrieb in ihrem Antrag ausdrücklich, dass die Reformen keine neuen Pflichten für Private schaffen würden, eventuell jedoch höhere Kosten zur Folge haben könnten. Die Prognose des Wirtschaftsministeriums geht von einem Strompreis von 5,85 bis 6,86 Cent pro Kilowattstunden in 2015 aus. Derzeit bezahlt ein durchschnittlicher Haushalt hierzulande 218 Euro an EEG-Umlage.
Für die Industrie bedeutet die Reform einen erschwerten Zugang zu Rabatten. Bisher muss der Mindestanteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten mindestens 14 Prozent, künftig jedoch 16 und ab 2017 17 Prozent betragen. In 151 der 219 Branchen sollen es sogar mindestens 20 Prozent sein. Damit sollen nach Aussage der Bundesregierung die Rabattkosten von aktuell 5,1 Milliarden Euro stabilisiert werden. Kritisiert wird von Seiten der Industrie vor allem, dass auch Eigenstromerzeuger künftig eine, wenn auch nur 0,3 bzw. ab 2017 0,4-fache EEG-Umlage entrichten müssen. Für Private mit Solaranlagen bis 10 Kilowatt gilt dies nicht, sie fallen unter eine Art Bagatellgrenze. Die Rabatte für stromintensive Unternehmen sind mit dem Ziel des Erhalts der innereuropäischen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen geschaffen worden.
In den Gesetzesänderungen sieht die Regierung eine "vorsorgliche" Reaktion auf neue Umwelt- und Energiebeihilfenleitlinien der EU-Kommission. Diese befürchtet die Diskriminierung ausländischer Unternehmen, welche ebenfalls die EEG-Umlage zu zahlen haben.