Der Linken-Entschließungsantrag bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Neubestimmung beim Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung von Flüchtlingen", der am 2. Juli 2015 mit den Stimmen von Union und SPD in nicht namentlicher Abstimmung angenommen wurde. Der Antrag zielt laut der Regierungsfraktionen darauf ab
Schutzbedürftige verstärkt zu unterstützen,
nachhaltige Integrationsleistungen mit einem gesicherten Aufenthaltstatus zu honorieren,
das dreistufige Ausweisungsrecht durch Einzelfallentscheidungen zu ersetzen und somit den Vollzug der Ausweisung und Ausreise von Personen ohne Aufenthaltsrecht zu verbessern,
und die Bekämpfung von extremistischen und terrorismusrelevanten Strömungen zu verstärken.
Die Linksfraktion deutet den Regierungsentwurf als eine massive Verschärfung des Aufenthalts- und Asylrechts. In ihrem Entschließungsantrag kritisiert sie, dass das Gesetz zu einer strategischen und diskriminierenden Selektion von Migrantinnen und Migranten führen würde. Zudem führt die Linksfraktion an, dass das Gesetz dazu beitrage die Abschiebehaft auszuweiten. Die Argumentation der Linken beruht hierbei auf der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, bei der laut Linksfraktion unabhängige Sachverständige mehrheitlich eine Vervielfachung der Abschiebeinhaftierungen prognostiziert hätten. Außerdem beanstandet die Linke in ihrem Entschließungsantrag die hohen Hürden beim Ehegattennachzug.
Die Linksfraktion plädiert für ein umfassendes humanitäres Bleiberecht, welches auch Menschen aus vermeintlich "sicheren Herkunftsstaaten" den Antrag auf Asyl ohne Sanktionierungen gewährt. Zudem spricht sie sich für die Entschlackung der Bleiberechtsregelungen aus, die derzeit u.a. zu Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs und der Bewegungsfreiheit führen.
Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit von Union und SPD abgelehnt.