Nationale Ausnahmeregelungen zu den EU-Richtlinien beim Anbau von Gentechnik

Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene u.a. dafür einsetzen, dass die einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen beim Anbau von Gentechnik erhalten. Linke und Grünen geht der Antrag der Großen Koalition nicht weit genug.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
458
Dagegen gestimmt
106
Enthalten
0
Nicht beteiligt
66
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD soll die Gentechnikfreiheit in Deutschland gesichert werden. Dies geschieht sowohl auf nationaler Ebene, als auch auf EU-Ebene. Das heißt: In Deutschland soll der Ausstieg aus dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Zukunft rechtssicher sein. Außerdem sollen Mitgliedsstaaten der EU selbst bestimmen können, ob sie die Verbotsmöglichkeit nutzen oder auf ein Anbauverbot verzichten. Staaten, in denen GVO angebaut werden dürfen, sollten zum Schutz ihrer Nachbarstaaten Maßnahmen treffen: Das könnten beispielsweise vergrößerte Mindestabstände zwischen Feldern mit dem Anbau von GVO und Feldern mit dem Anbau gentechnikfreier Pflanzen sein. Gleichzeitig soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, ein Opt-out in diesem Fall ohne Angabe von neuen objektiven Gründen zu ermöglichen.

Ein Opt-out ist eine Ausnahmeregelung, die es einem Mitgliedsstaat erlaubt, sich an einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit nicht zu beteiligen. Bei einer Verabschiedung einer solchen Regel, sollte diese dann auch von der Bundesregierung national umgesetzt werden. Desweiteren sollen Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, pflichtig gekennzeichnet werden. Forschungsvorhaben werden weiterhin von der Großen Koalition gewährleistet.

Linke und Grüne stimmten diesem Antrag nicht zu. In ihrem eigenen Antrag lehnen sie das Opt-out ab und fordern die Zulassung der Genmaislinie 1507 auf jeden Fall zu verhindern. Eine solche Zulassung solle nicht über ein Opt-out, sondern durch bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten ("Schutzklausel", Art. 23 der EU Freisetzungsrichtlinie) abgewendet werden. Allerdings wurde der Antrag der Opposition von der Mehrheit der Großen Koalition abgelehnt.