Der Gesetzentwurf sieht vor: Der Mindestlohntarifvertrag soll nun für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" gelten. Dies soll sichergestellt werden durch die Aufnahme der Branche in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Mindestlohntarifvertrag entlohnt werden.