Grundsätzliches Fracking-Verbot

Einen Gesetzentwurf der Grünen für ein Verbot der umstrittenen Fracking-Methode haben CDU/CSU und SPD mehrheitlich abgelehnt. Fünf Unions- sowie ein SPD-Politiker stimmten mit der Opposition.

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Dafür gestimmt
125
Dagegen gestimmt
423
Enthalten
43
Nicht beteiligt
39
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolbild Fracking

Anlass für den Grünen-Entwurf (Drucksache 18/7551) "zur Untersagung der Fracking-Technik" ist die immer noch bestehende Uneinigkeit der Bundestagsfraktion über den am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit diesem streben Union und SPD eine "Risikominimierung" bei der Fracking-Methode, jedoch kein Komplettverbot an.

Derzeit befindet sich der Regierungsantrag in den zuständigen Fachausschüssen des Bundestages, wo bislang keine Einigung erzielt wurde. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz schrieb kürzlich in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de, es sei "unklar ob bzw. wann das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden wird."

Um den politischen Stillstand aufzulösen, haben die Grünen einen eigenen Antrag eingebracht, in dem sie auf ein Komplettverbot von Fracking drängen. Die Fracking-Technologie berge große umweltliche und gesundheitliche Risiken, etwa die Verunreinigung des Grundwassers, seismische Erschütterungen und die bis dato ungeklärte Frage, wo und wie das giftige Lagerstättenwasser entsorgt werden soll, heißt es in dem Antrag. Außerdem bestehen in Erdöl- und Erdgasförderungsgebieten überdurchschnittlich hohe Krebsraten, die möglicherweise durch die Förderung verursacht werden. Um den Beschluss von der UN-Klimakonferenz, die globale Erwärmung unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, zu erreichen, müsse man vermehrt auf erneuerbare Energien setzen.

Basis für den Gesetzentwurf sind die Hauptempfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 143/1/15). Diese hatten im vergangenen Jahr bereits für ein Verbot der Fracking-Technologie plädiert.

Auch die Linksfraktion plädiert für ein Frackingverbot. Sie forderte die Bundesregierung in einem Antrag (Drucksache 18/4810) auf, ein Gesetzentwurf für einen Komplettverbot von Fracking vorzulegen. Die Linken kritisieren, dass in Deutschland bereits mehrere Erlaubnisse zur Anwendung der Fracking-Technologie vergeben worden seien, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sogar für eine Fläche, die die Hälfte der Landesoberfläche übersteige. Im internationalen Vergleich blieben die geplanten deutschen Bestimmungen zum Fracking weit zurück, trotzdem werde behauptet, die deutsche Fracking-Gesetzgebung seien die "strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab", heißt es in dem Linken-Antrag. In Frankreich und Bulgarien etwa sei Fracking bereits aufgrund massiver Bürgerproteste verboten worden. Der Antrag der Linken-Fraktion wurde ebenfalls abgelehnt.

Vergangenes Jahr hatte abgeordnetenwatch.de im Rahmen von PetitionPlus die Positionen der Bundestagsabgeordneten zu einem Frackingverbot abgefragt. Damals sprachen sich aus den Reihen der Großen Koalition zwei Unions- und vier SPD-Abgeordnete für ein solches aus, ebenso sämtliche Parlamentarier von Grünen und Linken.

Laut einer von abgeordnetenwatch.de in Auftrag gegebenen repräsentativen Meinungsumfrage sind 61 Prozent der Bundesbürger für ein Komplettverbot der umstrittenen Fördermethode.


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