Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Alexander Radwan | CDU/CSU | 224 - Starnberg | Dafür gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Mechthild Rawert | SPD | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Nicht beteiligt | |
Stefan Rebmann | SPD | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Katherina Reiche | CDU/CSU | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Gerold Reichenbach | SPD | 184 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Carola Reimann | SPD | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Martina Renner | DIE LINKE | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Lothar Riebsamen | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Heinz Riesenhuber | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Tabea Rößner | DIE GRÜNEN | 206 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
René Röspel | SPD | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Ernst Dieter Rossmann | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dafür gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt |
SPD und CDU begründeten ihre Initiative mit der Situation junger Erwachsener, die "vor eine schwierige Entscheidung gestellt" würden und womöglich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnten (Antrag 18/1312). Das Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit trete "vor dem Hintergrund des Hineinwachsens dieser jungen Menschen in die deutschen Lebensverhältnisse zurück".
Künftig soll für in Deutschland aufgewachsene Menschen mit engen Bindungen an das Land die Optionspflicht entfallen. Für frühere Optionspflichtige soll zudem eine Wiedereinbürgerung mittels einfacher Erklärung möglich sein. Für diese beiden Gruppen muss zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
-mindestens acht Jahre gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
-mindestens sechsjähriger Besuch einer deutschen Schule
-ein in Deutschland erworbener Schulabschluss
-eine in Deutschland erworbene Berufsausbildung
Bislang war Mehrstaatigkeit für Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs erlaubt, die Betroffenen mussten zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und der deutschen eine (endgültige) Wahl treffen.
Die Linksfraktion kritisierte, dass durch die oben genannten Bedingungen nach wie vor zu hohe Hürden existierten. Außerdem würden Kinder aus binationalen Partnerschaften gegenüber hierzulande geborenen und/oder aufgewachsenen Kindern von Ausländern benachteiligt, da diese in jedem Fall einen deutschen Pass erhalten. Stattdessen präferieren die Linken das US-Modell, das nach dem Geburtsortprinzip funktioniert.
Die Grünen übten ebenfalls Kritik. Der Optionszwang stelle eine "ethnische Diskriminierung" dar. Auch die neue Regelung schaffe "Deutsche zweierlei Rechts" und sei daher abzulehnen. Zudem würden Abschlüsse an deutschen Auslandsschulen nicht mit einbezogen und europäische Abschlüsse gegenüber deutschen entwertet. Ferner gäbe es europarechtswidrige Freizügigkeitseinschränkungen.
Die Anträge 18/1092, 18/185 (neu) und 18/286 wurden mit den Stimmen der Großen Koalition mehrheitlich abgelehnt.