Beschluss des Tarifeinheitsgesetzes

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag das umstrittene Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Gegenstimmen kamen allerdings auch aus den Reihen von Union und SPD.

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Dafür gestimmt
443
Dagegen gestimmt
127
Enthalten
16
Nicht beteiligt
45
Abstimmungsverhalten von insgesamt 631 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Harald TerpeHarald TerpeDIE GRÜNEN14 - Rostock - Landkreis Rostock II Nicht beteiligt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Karin ThissenKarin ThissenSPD3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Franz ThönnesFranz ThönnesSPD8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Astrid Timmermann-FechterAstrid Timmermann-FechterCDU/CSU118 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE154 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter UhlHans-Peter UhlCDU/CSU221 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE210 - Kaiserslautern Nicht beteiligt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Jan van AkenJan van AkenDIE LINKE19 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD173 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Oswin VeithOswin VeithCDU/CSU177 - Wetterau I Nicht beteiligt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenDIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas ViesehonThomas ViesehonCDU/CSU167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Michael VietzMichael VietzCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Sven VolmeringSven VolmeringCDU/CSU125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Ursula von der LeyenUrsula von der LeyenCDU/CSU42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt

Seitdem das Bundesarbeitsgericht 2010 den bis dahin geltenden Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hat, ist eine sogenannte Tarifpluralität möglich. Das bedeutete, dass in einem Betrieb verschiedene Tarife für die gleiche Berufsgruppe bestehen konnten, weil Mitglieder einer Berufsgruppe von verschiedenen Gewerkschaften vertreten sein können und jede der Gewerkschaften eigene Tarifverträge mit dem Arbeitgeber aushandeln kann.

Das nun verabschiedete Gesetz sieht vor, dass künftig für eine Berufsgruppe in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gültig sein kann. Die Gewerkschaften sollen durch Absprachen, Aufteilung der Zuständigkeiten untereinander etc. verhindern, dass es zu einer Tarifkollision, also zwei unterschiedliche Tarifverträge für die gleiche Berufsgruppe, kommt. Gelingt ihnen das nicht, dann greift das neu beschlossene Gesetz der Tarifeinheit und damit das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip: es gilt dann allein der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft im Betrieb.

Die größere Gewerkschaft ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Kollision der Tarifverträge die meisten Mitglieder im Betrieb hat. Eine Kollision ist dann erreicht, wenn eine Gewerkschaft einen neuen Tarifvertrag für eine Berufsgruppe schriftlich abschließt, für die es bereits einen anderen von einer anderen Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrag gibt. Dann tritt allein der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft in Kraft.

Die kleinere Gewerkschaft, deren ausgehandelter Tarifvertrag nicht mehr gültig ist, hat dann das Recht den Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft nachzuzeichnen, so dass dieser auch für ihre Mitglieder gilt und sie nicht auf einmal ohne Tarifvertrag dar stehen. Zudem bekommt eine Gewerkschaft, die nicht an den Verhandlungen der konkurrierenden Gewerkschaft beteiligt ist, das Recht von dem Arbeitgeber angehört zu werden. So werden nach Ansicht der Bundesregierung kleine Gewerkschaften weiterhin berücksichtigt.

Die neue Regelung soll nichts an dem Arbeitskampfrecht ändern, also dem Recht der Gewerkschaften zu streiken, so steht es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Allerdings könnte ein Gericht im Einzelfall einen Streik auf der Grundlage des neuen Tarifeinheitsgesetzes als unverhältnismäßig erklären und untersagen. Das wäre der Fall, wenn eine Gewerkschaft streikt, um Tarifänderungen für eine Berufsgruppe zu erwirken, bei der die Mehrheit der Mitglieder im Betrieb in einer anderen Gewerkschaft organisiert ist. Dann könnte dieser Streik als unverhältnismäßig befunden werden, da mit dem Streik ein Ziel erreicht werden soll, dass gar nicht erreicht werden kann, da die Gewerkschaft nicht über die Mehrheit verfügt, sich ihr ausgehandelter Tarifvertrag nicht im Betrieb Gültigkeit erlangen kann.

Die Oppositionsparteien Linke und Grüne sehen deswegen in dem Gesetz einen indirekten Versuch das Streikrecht auszuhebeln.

Auch Gewerkschaften wie Ver.di, NGG und GEW haben sich im Vorfeld gegen das Gesetz ausgesprochen. Der Beamtenbund und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits angekündigt, eine Verfassungsklage gegen das neu beschlossene Gesetz zu erheben.

Aktualität erhält das Tarifeinheitsgesetz durch den derzeitigen Tarifstreit bei der Deutschen Bahn. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beanspruchen beide für ihre Mitglieder, die teilweise denselben Berufsgruppen angehören, wie zum Beispiel die Zugbegleiter, eigenständig Tarife auszuhandeln.