Anpassung des Seefischereigesetzes an das EU-Recht

Der Deutsche Bundestag hat ohne Gegenstimmen das Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes beschlossen. Ziel war die Anpassung an das EU-Recht. B90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich.

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Dafür gestimmt
434
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
95
Nicht beteiligt
100
Abstimmungsverhalten von insgesamt 629 Abgeordneten.
Symbolfoto Schiffskutter

Nach den vorangegangenen Änderungen der Jahre 2011 und 2015 hat der Deutsche Bundestag nun die dritte Änderung des Seefischereigesetzes beschlossen. Die Novelle gleicht das deutsche Seefischereigesetz an EU-Richtlinien an. Wäre dies nicht geschehen, hätte die EU keine Gelder aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds an deutsche Fischer gezahlt.

Das Gesetz zielt vor allem auf Nachhaltigkeit, Umwelt- und Tierschutz ab. Beifänge dürfen besipielsweise nicht zurück ins Meer geworfen werden. Streitpunkt des Gesetzes war die neue Zustädnigkeit bei Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes. So ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun ermächtigt, diese Kontrollaufgabe an den Zoll und die Bundespolizei zu delegieren.