Der Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Afganistaneinsatzes (ISAF) enthält folgenden Kernforderungen:
Der ISAF-Einsatz soll unverändert zum Ziel haben, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl afghanische als auch Mitarbeiter der UN in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Die Verantwortung für die Drogenbekämpfung liegt weiterhin bei der afghanischen Regierung. Deutsche Streitkräfte unterstützen sie weiterhin hierbei.
Status und Rechte des ISAF richten sich nach den zwischen NATO und der Regierung von Afghanistan getroffenen Vereinbarungen. ISAF ist hierbei autorisiert, auch unter Anwendung militärischer Gewalt das Mandat von 2009 durchzusetzen. Das Recht auf bewaffnete Nothilfe im Rahmen dieser Operation darf von den Streitkräften wahrgenommen werden.
Deutsche Streitkräfte werden in den ISAF-Regionen Kabul und Nord eingesetzt. Darüber hinaus können sie in für zeitlich und im Umfang begrenzte Maßnahmen auch in anderen Regionen eingesetzt werden, wenn dies zur Erfüllung des ISAF-Gesamtauftrages unabdingbar sein sollte.
Für die Beteiligung an ISAF sind bis zu 5350 Soldaten vorgesehen, die mit entsprechender Ausrüstung versehen werden. Hiervon sind 350 als flexible Reserve vorgesehen.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben belaufen sich für den Zeitraum von Februar 2010 bis zum Februar 2011 auf rund 271,5 Millionen Euro.
Das Mandat läuft bis zum 28. Februar 2011 und gilt nur, solange eine Ermächtigung des Sicherheitsrates der UN vorliegt.