Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Nicht beteiligt
Jörg von PolheimFDP100 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Johanna VoßJohanna VoßDIE LINKE38 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Enthalten
Portrait von Andrea VoßhoffAndrea VoßhoffCDU/CSU61 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE108 - Düsseldorf II Enthalten
Portrait von Daniela WagnerDaniela WagnerDIE GRÜNEN186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU164 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Halina WawzyniakHalina WawzyniakDIE LINKE84 - Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Enthalten
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU79 - Berlin-Spandau - Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU20 - Hamburg Altona Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE244 - Nürnberg-Nord Enthalten
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU114 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU80 - Berlin-Steglitz - Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Katrin WernerKatrin WernerDIE LINKE204 - Trier Enthalten
Portrait von Guido WesterwelleGuido WesterwelleFDP97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Peter WichtelPeter WichtelCDU/CSU185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD62 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Heidemarie Wieczorek-ZeulHeidemarie Wieczorek-ZeulSPD179 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Dieter WiefelspützDieter WiefelspützSPD146 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.