Ab 1. Juli 2010 werden die Zuschüsse für Solaranlagen auf Dächern um 16 Prozent gekürzt, Anlagen auf freien Flächen erhalten 15 Prozent weniger. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen wird grundsätzlich nicht mehr vergütet, wenn die Anlage nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb geht. Bürger, die ihren selbst erzeugten Solarstrom nutzen, werden dagegen bis Ende 2011 extra gefördert. Hintergrund: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Absenkung der Förderung um jährlich 9 Prozent vorgesehen. Da in den vergangenen Jahren die Kosten für Solaranlagen spürbar gesunken sind, sollen die Subventionen nach dem Willen der Koalition nun schneller zurückgeführt werden als im EEG festgeschrieben.
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