Überraschend hatte die SPD in der vorletzten Parlamentssitzung vor der Bundestagswahl eine Abstimmung über schärfere Strafen bei Abgeordnetenbestechung herbeigeführt (hier mehr zum Zustandekommen der namentlichen Abstimmung).
Der SPD-Änderungsantrag sieht bei Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten und Kommunalvertretern eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Dafür soll der bestehende Paragraph 108e im Strafgesetz entsprechend geändert werden. Nach geltendem Recht ist nur der Stimmenverkauf und -kauf im Vorfeld von Abstimmungen strafbar.
Nach den Vorstellungen der SPD sollen u.a. "parlamentarische Gepflogenheiten" wie Einladungen zu sportlichen und kulturellen Veranstaltungen von der Strafbarkeit ausgenommen werden.
Der Fraktion Die Linke gehen die Vorschläge nicht weit genug. Die Abgeordnete Halina Wawzyniak kritisierte im Bundestag, dass u.a. "Dankeschön-Spenden" an Abgeordnete weiterhin erlaubt blieben. Sie forderte eine Begatellgrenze. Nur Geschenke und Einladungen, deren Wert unter einer solchen Grenze lägen, sollten von der Strafbarkeit ausgeklammert werden.
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