Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am "Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit" festzuhalten, argumentieren die Grünen in ihrem Gesetzesentwurf. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betreffe in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht.
Die Grünen schlagen deswegen vor, durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch klarzustellen, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften würden von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt.