Ausgelöst durch die Debatte um die Honorarvorträge von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ist das Thema Nebeneinkünfte auf die Tagesordnung des Bundestags gerückt. SPD und Grüne scheiterten mit einem Antrag, in dem eine Veröffentlichungspflicht auf "Euro und Cent genau" gefordert wird. Bislang müssen Nebeneinkünfte von den Abgeordneten nur in einem dreistufigen System angegeben werden:
Stufe 1: 1000 bis 3500 Euro
Stufe 2: 3500 bis 7000 Euro
Stufe 3: über 7000 Euro
Die schwarz-gelbe Koalition hat angekündigt, das bestehende Drei-Stufen-System durch ein zehnstufiges zu ersetzen. Nach Berechnungen von abgeordnetenwatch.de lassen sich damit weiterhin große Teile der tatsächlichen Einkünfte verschleiern.
In einer weiteren (nicht namentlichen) Abstimmung lehnten Union und FDP einen Antrag ab, mit dem Abgeordnete zur Angabe der Branchen verpflichtet werden sollten, in denen sie als Rechtsanwalt oder Steuerberater nebenberuflich tätig sind.
Text: Gregor Hackmack/abgeordnetenwatch.de