Mietrechtsreform

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag eine Reform des Mietrechts beschlossen. U.d. dürfen die Mieten in bestimmten Regionen nicht mehr so stark steigen wie bislang.

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Dafür gestimmt
308
Dagegen gestimmt
262
Enthalten
1
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Die beschlossene Mietrechtsreform umfasst drei zentrale Punkte:

Mieter können künftig bei Baulärm und Schmutz wegen der energetischen Sanierung ihres Wohnhauses in den ersten drei Monaten keine Mietminderung mehr verlangen. Durch diese Maßnahme sollen die Anreize zu einer energetischen Sanierung durch den Vermieter gestärkt werden.

die Mieten dürfen nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen (bislang 20 Prozent). Allerdings gilt dies nur für bereits bestehende Mietverhältnisse und in bestimmten Regionen, die das jeweilige Bundesland festlegt.

Vermieter können eine beschleunigte Zwangsräumung beantragen, wenn sie Opfer von Mietnomaden geworden sind.