Frauenquote in Aufsichtsräten

Im Bundestag ist ein Antrag für eine verbindliche Frauenquote in Aufsichtsräten gescheitert.

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Dafür gestimmt
276
Dagegen gestimmt
320
Enthalten
1
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Der vom SPD-regierten Hamburg über den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur "Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsremien" sieht die Einführung einer gesetzlichen Mindestquote für Männer und Frauen bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten vor. Dabei soll bis zum Jahr 2018 zunächst ein Anteil von 20 % weiblicher Kräfte in Führungsgremien festgelegt werden, der dann bis 2023 auf 40% steigen soll.

Zunächst hatten auch mehrere Befürworter einer verbindlichen Frauenquote aus den Reihen von CDU/CSU erwogen, für den Oppositionsantrag zu stimmen. Nach einer parteinternen Diskussion verständigte man sich darauf, die Forderung nach einer festen Frauenquote für Aufsichtsräte vom Jahr 2020 an in das Wahlprogramm aufzunehmen. CDU und CSU wollten bislang lediglich eine "Flexi-Quote".