Im Mai 2020 legten die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vor. Dieser sah neben Regelungen zum Antirassismus vor, die Kinderrechte zu stärken. Die Bürgerschaft überwies ihn zur weiteren Beratung und Berichterstattung an einen nichständigen Ausschuss.
Da sich die Beratungen zum Antirassismus rechtlich schwierig gestalteten und mehr Zeit beanspruchten, verständigte sich der Ausschuss darauf, die Verfassungsänderung zu den Kinderrechten abzutrennen und gesondert in die Bürgerschaft einzubringen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, das Recht auf Berücksichtigung des Kindeswohls und das Recht auf Beteiligung des Kindes in der Verfassung festzuhalten. Die CDU-Fraktion beantragte, zudem ein Recht der Kinder auf gerechte Lebenschancen und Teilhabe durch Bildung aufzunehmen. Nach intensiver Diskussion verständigte sich der Ausschuss, nach Artikel 25 Absatz 1 der Bremischen Landesverfassung die folgenden Absätze einzufügen:
(2) Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen. Kinder haben in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.
(3) Eltern, soziale Gemeinschaft und staatliche Organisation haben die besondere Verantwortung, gemeinsam allen Kindern gerechte Lebenschancen und Teilhabe entsprechend ihren Talenten und Neigungen zu ermöglichen.
Bislang wurden Kinderrechte nicht explizit in der Bremischen Landesverfassung erwähnt, sondern ergaben sich lediglich aus den für alle gültigen Grundrechten.
Darüber hinaus ist Gegenstand der Verfassungsänderung eine redaktionelle Änderung der Bremischen Landesverfassung. Bei der letzten Änderung vom 22. Dezember 2020 wurde irrtümlich eine Regelung zur Verwaltung der Stadtgemeinde Bremen gestrichen. Da sie der bis dahin geltenden Rechtslage entsprach, musste dies korrigiert werden.
Die Verfassungsänderung brachte der Ausschuss mit einem Dringlichkeitsantrag in der Bürgerschaft zur Abstimmung. Die breite Zustimmung dafür fand auch in der Aussprache zum Antrag Ausdruck. Sascha Karolin Aulepp, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft für die SPD, fasste ihren Eindruck dazu wie folgt zusammen:
Ich freue mich darüber, dass die Änderung der Landesverfassung hier und heute breit getragen wird. Das ist ein gutes Signal an die Gesellschaft insgesamt, das stärkt Kinder und Jugendliche.
Dr. Thomas vom Bruch der CDU-Fraktion mahnte jedoch, dass er hoffe, dass die anderen Fraktionen das Ziel der Konsensfindung auch für die weitere Beratung der Verfassungsänderung zum Antirassismus beibehielten.
Der federführende Ausschuss empfahl im Vorfeld einstimmig, die Bremische Landesverfassung entsprechend zu ändern. Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 74 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen. Damit wurde die nötige 2/3-Mehrheit für eine Verfassungsänderung erreicht. Acht Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.
Die Erläuterungen zu der Verfassungsänderung beruhen auf dem Text des eingebrachten Dringlichkeitsantrages.
Quelle: Bericht und Dringlichkeitsantrag des 1. Ausschusses nach Art. 125 Abs. 2 der BremLV