Landtagswahlrecht Brandenburg 2024

Am 22. September wird in Brandenburg der Landtag für die nächsten fünf Jahre gewählt. Der Landtag macht die Gesetze in Brandenburg und ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt von den Bürger:innen gewählt wird.

 

Wer darf wählen? 

Wählen darf jede:r Deutsche ab 16 Jahren, der oder die seit mindestens einem Monat in Brandenburg wohnt. Man kann am Wahltag im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen sollte man früh bei der Gemeinde beantragen, entweder mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung oder online (ob dies möglich ist, hängt von der Gemeinde ab). Seit 2018 dürfen auch Menschen mit geistiger Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, wählen.

 

Wer darf sich als Kandidierende:r aufstellen lassen?

Kandidieren darf jede wahlberechtigte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt. Landeslisten können von Parteien, von sonstigen politischen Vereinigungen und auch gemeinsam von mehreren Parteien und/oder politischen Vereinigungen eingereicht werden, Direktkandidaturen außerdem von Einzelbewerber:innen.

 

Wie läuft die Wahl ab?

Das Parlament hat 88 Sitze. Die Hälfte der Sitze geht an Kandidierende, die in den 44 Wahlkreisen direkt gewählt werden. In Brandenburg gibt es eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Das bedeutet: Direktkandidadierende mit den meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis bekommen einen Sitz im Parlament. Die restlichen Sitze werden nach den Zweitstimmen verteilt, die jede Partei oder Listenvereinigung erhält. Die genaue Zusammensetzung des Landtags wird zunächst durch die gewonnenen Direktmandate und dann durch die Reihenfolge der jeweiligen Landeslisten bestimmt.

  • Ausgleichs- und Überhangmandate: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zusteht, darf sie diese zusätzlichen Sitze (Überhangmandate) behalten. Damit das fair bleibt, bekommen die anderen Parteien zusätzliche Sitze (Ausgleichsmandate). Dadurch wird die Verteilung nach den Zweitstimmen wieder ausgeglichen. Insgesamt können maximal 110 Abgeordnete in den Landtag kommen.
  • Sperrklausel: In Brandenburg gilt eine Sperrklausel von 5%. Ausgenommen davon ist die Minderheit der Sorb:innen.

 

Quellen: