Verbot von Windenergieanlagen in Wäldern

Der Landtag Brandenburg stimmt über einen Gesetzentwurf der Fraktion BVB/Freie Wähler ab, durch welchen die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern verboten werden soll.

Der Entwurf wurde mit 57 Stimmen der Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. Für das Gesetz stimmten lediglich die Fraktion der BVB/Freie Wähler und die Fraktion der AfD. Zudem gab es 17 Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
18
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
17
Nicht beteiligt
0
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.

Der Entwurf der BVB/Freie Wähler sieht vor, dass Paragraph 8 Absatz 2 des Waldgesetzes um den Absatz 2a ergänzt wird, der wie folgt lautet: "Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig." Dadurch könne der Wald als "Lebens- und Bildungsraum" erhalten sowie seine Erholungs- und Nutzfunktion gesichert werden.
Zudem sollten die Interessen der Energiekonzerne nicht über dem Schutz der Wälder und generell dem Klimaschutz stehen.

Laut dem Waldzustandsbericht des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sind die brandenburgischen Wälder bereits gefährdet. Eine weitere Schädigung der Wälder ginge gegen das in Paragraph 1 des Waldgesetzes definierte Ziel der nachhaltigen Sicherung der Waldbestände.

Der Landtag lehnt den Gesetzentwurf mit 57 Nein-Stimmen von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen ab. Zustimmung erhält der Entwurf nur von der Fraktion BVB/Freie Wähler und der AfD. Es enthielten sich 17 Abgeordnete.