Keine neuen Ziele im Kohleausstiegsgesetz zum Jahr 2030
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag den Landtag dazu auf, eine Gesetzesänderung des Kohleausstiegsgesetzes zum Ausstiegsjahr 2030 abzulehnen. Die Einhaltung des aktuellen Kohleausstiegsgesetzes bis zum Jahr 2038 soll auch auf Bundesebene bei zukünftigen Regierungsparteien Priorität haben und durch die Landesregierung vertreten werden.
Der Antrag wurde mit 46 Gegenstimmen abgelehnt. Dafür stimmten 14 Abgeordnete, es gab keine Stimmenthaltungen.
Dafür gestimmt
14
Dagegen gestimmt
46
Enthalten
0
Nicht beteiligt
28
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.