Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke (Beschlussempfehlung)

Namentlich abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Arbeitsgerichte Eberswalde und Potsdam sowie die in Senftenberg bestehenden Kammern des Arbeitsgerichts Cottbus aufzuheben und die Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Neuruppin auszuweiten. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 44 Jastimmen zu 31 Neinstimmen angenommen. Es gab keine Enthaltungen. Mit der Annahme der Beschlussempfehlung wurde das Gesetz der Landesregierung zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke in 3. Lesung verabschiedet.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
31
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.