Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke (Änderungsantrag)
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zur namentlichen Abstimmung vorgelegt, welcher sich auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke bezieht. Insgesamt möchte die Fraktion den Gesetzentwurf so anpassen, dass unter anderem die Gerichtsstandorte Eberswalde und Brandenburg an der Havel erhalten und neben dem Standort Senftenberg/Zły Komorow als Außenkammern im Gesetz festgeschrieben werden.
Der Änderungsantrag wurde mit 44 Neinstimmen abgelehnt. 14 Abgeordnete stimmten dafür, darunter neben den Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und BVB/FW auch Sabine Barthel aus der AfD-Fraktion. Es gab 18 Enthaltungen.
Dafür gestimmt
14
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
18
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.