Das Land Brandenburg habe bereits im Jahre 2012 eigenständig und noch vor der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, eine eigene Mindestlohnregelung eingeführt, so der Antrag der Regierungsfraktionen SPD, CDU und Grüne. Diese ist in dem Brandenburgischen Vergabegesetz geregelt, welches nun geändert werden solle.
- So werde die Landesregierung beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2020 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 13 Euro erreicht werden kann.
- Des Weiteren solle die Regierung prüfen, ob eine am BAföG-Höchstsatz orientierte Mindestvergütung für Auszubildende im Brandenburgischen Vergabegesetzt eingeführt werden könne.
- Geprüft werden solle auch, inwieweit das Land die Normen der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) sowie ökologische Kriterien als Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschieden kann. Alle Einschätzungen und Änderungen sollen stets unter Berücksichtigung des Wirtschaftsraums Berlin & Brandenburg, dem Schutzes der Beschäftigten, der Bürokratieentlastung der Unternehmen und des Aufwandes der Kommunen geschehen.
Mit dem Antrag möchten die antragsstellenden Fraktionen sicherstellen, dass das Land seine Vorbildsfunktion wahrnimmt und gute Arbeitsbedingungen fördert. Zudem solle so der brandenburgische Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer:innen attraktiver gemacht werden.
Die Regierungsfraktionen CDU, SPD und Grüne sowie die BVB/FW-Fraktion stimmten dem Antrag zu. Er wurde somit angenommen. Die anwesenden Abgeordneten der oppositionellen Fraktionen AfD und Linkspartei enthielten sich ihrer Stimme.