Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung in ihrem Entschließungsantrag dazu auf, im Bundesrat gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu stimmen. Die AfD-Fraktion führt in ihrem Antrag an, dass der Landtag keine Möglichkeite hatte, sich im Vorhinein zu dem Gesetz zu äußern. Außerdem seien die durch das Gesetz geplanten Eingriffe in die Freiheits- und Grundrechte nicht gerechtfertigt, stattdessen solle eher an die Eigenverantwortung der Bürger:innen appelliert werden.
Der Entschließungsantrag wurde mit 43 Gegenstimmen abgelehnt. 22 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.
Dafür gestimmt
22
Dagegen gestimmt
43
Enthalten
0
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.