Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

Der Landtag lehnte den Gesetzentwurf "Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes" der CDU in namentlicher Abstimmung mit 32 Jastimmen, 45 Neinstimmen und 3 Stimmenthaltungen ab.

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Dafür gestimmt
30
Dagegen gestimmt
45
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.

Mit ihrem Antrag forderte die CDU-Fraktion eine Änderung des gesetzlichen Stichtags für die Einschulung. Dieser soll Eltern nicht daran binden, ihr Kind mit unter sechs Jahren zur Schule zu schicken. Das Brandenburgische Schulgesetz zum Zeitpunkt der Abstimmung besagte, dass alle Kinder die bis zum 30.September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. 
Die Regierungsparteien SPD und Linke lehnten den Antrag der Opposition ab. Kinder die mit fünf Jahren eingeschult werden, seien nur wenige Wochen von ihrem sechsten Geburtstag entfernt.