Hinter verschlossenen Türen: Welche Lobbyakteure über die Fraktionen in den Bundestag gelangten | abgeordnetenwatch.de Direkt zum Inhalt
Hinter verschlossenen Türen: Welche Lobbyakteure über die Fraktionen in den Bundestag gelangten
Welche Lobbyakteure haben einen ungehinderten Zugang zum Deutschen Bundestag? Eine abgeordnetenwatch.de-Klage brachte vor einiger Zeit die Namen von hunderten Konzernen, Kanzleien und Verbänden ans Licht. Nun hat ein Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum die Daten ausgewertet – sein Befund: Im Parlament herrscht "ein großes Übergewicht wirtschaftlicher Interessen“. Begünstigt wurde dies lange Zeit auch durch eine wenig bekannte Hintertür.
Welche Konzerne, Agenturen oder Kanzleien einen Hausausweis für den Bundestag besitzen, war bis ins Jahr 2015 ein gut gehütetes Geheimnis – und das sollte es auch bleiben. Damals engagierte die Parlamentsverwaltung eigens eine große Rechtsanwaltskanzlei, um eine Auskunftsklage von abgeordnetenwatch.de über den Zugang von Lobbyakteuren zum Bundestag abzuwehren. Kosten für die Steuerzahler:innen: über 20.000 Euro.
Am Ende half der teure Rechtsbeistand wenig – abgeordnetenwatch.de gewann vor Gericht. Und so erfuhr die Öffentlichkeit, welche Unternehmen, Agenturen, Kanzleien und andere Organisationen über eine der begehrten Zugangskarten zum Bundestag und damit zu den Büros der Abgeordneten verfügten.
Nun hat ein Politikwissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum die damaligen Hausausweis-Daten in einer Kurzanalyse mit dem Titel „Hinter verschlossenen Türen“ ausgewertet. Die Arbeit von Dr. Florian Spohr wurde jüngst auf dem wissenschaftlichen Online-Portal der NRW School of Governance veröffentlicht.
Hausausweise durch die "Hintertür"
Besonders zugute kommt dem Forscher, dass die Hausausweisliste nicht nur die Namen der Lobbyakteure enthält, sondern auch, über welche Bundestagsfraktion sie ihre Zugangskarten bekamen. Was bis zu der abgeordnetenwatch.de-Klage kaum jemand wusste: Lobbyakteure konnten sich einen Hausausweis nicht nur auf dem regulären Weg – die Registrierung in einer öffentlichen Verbändeliste – besorgen, sondern auch über eine gut verborgene „Hintertür“ (Spohr). Dafür benötigten sie die Unterschrift einer Parlamentarischen Geschäftsführerin oder eines Parlamentarischen Geschäftsführers einer Bundestagsfraktion, wovon sie rege Gebrauch machten: In der Hausausweisliste von 2015 finden sich 383 Unternehmen, Verbände, Agenturen und andere Organisationen, die an ihre Zugangskarte über eine der Bundestagsfraktionen gelangt waren.
(Fortsetzung unter der Tabelle...)
Für den Wissenschaftler ist die damalige Hausausweisliste geradezu ein Glücksfall. „Die veröffentlichten Daten zu den Hausausweisen eröffnen eine rare Gelegenheit, die nichtöffentliche Kommunikation zwischen Abgeordneten und Interessenvertretern zu analysieren“, schreibt Spohr. Mit dem Datenmaterial lasse sich ergründen, „ob hinter den Türen der Bundestagsgebäude ein Ausgleich von Interessen stattfindet oder die Wirtschaftslobby freies Spiel hat.“
Spohrs Analyse der seinerzeit über die Fraktionen vergebenen Hausausweise ergibt folgendes Bild (FDP und AfD waren 2015 nicht im Bundestag vertreten):
Die CDU bewilligte sowohl absolut (609 Ausweise) als auch relativ (2,39 Ausweise pro MdB) mehr Hausausweise, als alle anderen Fraktionen zusammen. Genau ein Drittel ihrer Hausausweise vergab sie an Unternehmen. Darauf folgen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände als zweitgrößte Gruppe. Auch die CSU hat pro MdB deutlich mehr Ausweise vergeben als die anderen Parteien (1,38). Auffallend, so der Autor, sei zudem, dass 41 der 48 Agenturen und Kanzleien ihre Hausausweise über CDU und CSU bekamen. Insgesamt hatte die Unionsfraktion 105 Hausausweise an diese Lobbydienstleister ausgegeben.
Die SPD bewilligte die meisten ihrer Hausausweise an Stiftungen und Think Tanks, darauf folgen Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Die traditionelle Nähe der Sozialdemokratie zu Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden zeige sich darin, dass sie diesen von allen Parteien die meisten Hausausweise ausgestellt hat, so Spohr.
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vergaben pro MdB und absolut die wenigsten Hausausweise; Die Linke vorrangig an Public Interest Groups, die Grünen gleichermaßen an Unternehmen, Public Interest Groups und an Stiftungen und Think Tanks.
Tabelle Hausausweisvergabe nach Parteien: Die obere Zeile zeigt die Anzahl der Hausausweise an; in Klammern steht die Anzahl der Lobbyakteure mit Hausausweis. Die Zahlen differieren mitunter, da einzelne Akteure bis zu 22 von den Parlamentarischen Geschäftsführer:innen bewilligte Hausausweise besaßen (Beispiel KfW Bankengruppe: 14 von der CDU, fünf von der SPD, und drei von den Grünen) (Angaben für die 18. Legislaturperiode, Stand: November 2015).
Aus der Vergabe von Hausausweisen im Jahr 2015 lassen sich laut Spohr drei Schlüsse ziehen:
Erstens: Von einem gleichberechtigten Zugang für die diversen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen zum Bundestag kann keine Rede sein. Statt dessen herrsche „ein großes Übergewicht wirtschaftlicher Interessen“. Interessanterweise decke sich dieser Befund nicht mit anderen aktuellen Studien, so der Autor. Denn während Bundestagsabgeordnete laut diesen regelmäßig die große Bedeutung allgemeinwohlorientierter Interessen für ihre Arbeit betonten und in die öffentlichen Anhörungen der Bundestagsausschüsse mittlerweile Vertreter:innen unterschiedlichster Interessen eingeladen würden, „tummeln sich hinter den verschlossenen Türen des Bundestages zum größten Teil Wirtschaftslobbyisten.“
Zweitens: Die traditionellen Allianzen zwischen Parteien und bestimmten Interessen bestehen fort, oder mit anderen Worten: Fraktionen vergeben Hausausweise an die, die ihre Positionen teilen. Bei den Unionsparteien waren dies vorrangig Wirtschaftsinteressen. Da CDU und CSU zudem überdurchschnittlich viele Hausausweise ausgestellt haben, führt dies zu einem Übergewicht von wirtschaftlich orientierten Lobbyakteuren im Bundestag. Interessanterweise, so der Autor, sorgten nur Grüne und Linke durch die vorrangige Vergabe von Hausausweisen an allgemeinwohlorientierte Organisationen für ein Gegengewicht, während die SPD „keine Interessenvermittlerin eines bestimmten gesellschaftlichen Lagers mehr ist“: Die SPD-Fraktion bewilligte gleichermaßen Hausausweise für Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände wie auch für Wirtschaftsverbände und Unternehmen.
Drittens: Neuartige Lobbyakteure gewinnen an Bedeutung. Während klassische Verbände vorrangig auf dem regulären Weg über die Registrierung in der Verbändeliste einen Hausausweis erhielten, bekamen Privatunternehmen, Stiftungen, Think Tanks, Agenturen und Kanzleien vor allem über die Parlamentarischen Geschäftsführer:innen der Fraktionen Zugang. Insbesondere bei Kanzleien und Public Affairs Agenturen mangele es an Transparenz, da diese ihre Klienten gewöhnlich nicht offenlegen. „Insofern zeigt gerade das Aufkommen dieser Akteure, die 2015 immerhin ein Achtel der Hausausweise besaßen, die Notwendigkeit einer stärkeren Regulierung,“ so der Autor.
Unternehmen und Kanzleien verloren Hausausweise
Mittlerweile ist die Hausausweisvergabe stark eingeschränkt worden: Die "Hintertür" über die Fraktionen wurde Ende 2015 geschlossen; Unternehmen, Kanzleien und Agenturen bekommen seitdem keine Jahresausweise mehr. Lediglich Interessenverbände, die sich in die öffentliche Verbändeliste eingetragen haben, erhalten eine Berechtigung, müssen aber mit deutlich weniger Ausweisen auskommen als vorher. Mit der Zugangsverschärfung reagierte die Politik auf die öffentliche Diskussion, die die Hausausweis-Klage von abgeordnetenwatch.de ausgelöst hatte.
Doch so paradox es klingen mag: Dass nun weniger Lobbyist:innen einen Hausausweis für den Bundestag haben, bedeutet zunächst einmal weniger Transparenz. Wer keine Zugangskarte mehr bekommt, verlagert das Lobbying in „eine noch weniger kontrollierte Grauzone außerhalb der Parlamentsgebäude“, so Spohr. Doch diese Intransparenz müsse nicht sein. Was es brauche sei „eine größere Erfassung der in Deutschland nur gering regulierten Lobbykontakte von Abgeordneten“, folgert der Politikwissenschaftler. Zudem müssten bestehende Regeln, etwa zu Nebeneinkünften und Karenzzeiten, strikter angewendet und Verstöße gegen diese durch den Bundestagspräsidenten und letztlich auch die Wähler:innen sanktioniert werden. All dies fordert auch abgeordnetenwatch.de.
Derweil treffen Lobbyist:innen und Abgeordnete sich weiterhin in den Cafés und Restaurants des Regierungsviertels, ohne dass es die breite Öffentlichkeit mitbekommt. Strengere Transparenzpflichten für Lobbyakteure oder gar ein verbindliches Lobbyregister wurden in den vergangenen Jahren nicht beschlossen.