Der Antrag wurde als Reaktion auf die Unregelmäßigkeiten der Wahlen zum Bundestag, des Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlung im September 2021 gestellt. Diese verliefen nicht wie geplant. Aufgrund vertauschter oder fehlender Stimmzettel in den Wahllokalen und dem zeitgleich stattfindenden Marathon konnten am Wahltag viele wahlberechtigte Bürger:innen ihre Stimme nicht wie gewohnt vor 18 Uhr abgeben. Des Weiteren wurden erste Ergebnisse veröffentlicht, bevor die Wahllokale geschlossen wurden. Genauere Informationen zu der Wahl finden Sie hier.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin kam zu dem Ergebnis, dass der Landeswahlleitung schwere Fehler bei der Durchführung vor allem der Wahlen zum Abgeordnetenhaus als auch der Bezirksverordnetenversammlung unterlaufen seien. Die Wahlen seien trotz vieler Hinweise und Warnungen im Vorfeld unzureichend vorbereitet worden. Somit sei das Vertrauen vieler Bürger:innen in das demokratische System geschwächt worden.
Die antragstellende CDU forderte deshalb sichtbare Konsequenzen aus den Geschehnissen zu ziehen, um das beschädigte Vertrauen wieder aufzubauen. Sie beantragte daher die Entlassung des ehemaligen Senators für Inneres Andreas Geisel aus seiner neuen Position. Der Antrag wurde mit den Stimmen aus der rot-grün-roten Regierungskoaltion abgelehnt. Andreas Geisel bleibt somit Senator für Standtentwicklung, Bauen und Wohnen.