Landesantidiskriminierungsgesetz: Klagen wegen Diskriminierung gegen Behörden möglich

Mit dem Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke wird die Berliner Landesregierung aufgefordert, Klagen gegen die öffentliche Verwaltung und alle öffentliche Stellen des Landes Berlin gegen mögliche Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen zu ermöglichen.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde der Antrag angenommen. Die Oppositionsfraktionen CDU, AfD und FDP votierten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
86
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Alexander WieberneitFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Ralf WielandRalf WielandSPD Dafür gestimmt
Andreas Wild MdAAndreas Wildfraktionslos Dagegen gestimmt
Portrait von Bruni Wildenhein-LauterbachBruni Wildenhein-LauterbachSPD Nicht beteiligt
Portrait von Karsten Ludwig WoldeitKarsten Ludwig WoldeitAfD Dagegen gestimmt
Udo WolfUdo WolfDIE LINKE Dafür gestimmt
Tim-Christopher Zeelen, MdATim-Christopher ZeelenCDU Dagegen gestimmt
Ein Bild von Stefan ZillerStefan ZillerDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Steffen ZillichSteffen ZillichDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Frank ZimmermannFrank ZimmermannSPD Dafür gestimmt

Das vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) fordert die Landesregierung auf, die Möglichkeit zu schaffen, gegen die öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin wegen möglicher Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen klagen zu können.

Anlass für die Verabschiedung des Gesetzes sei unter anderem das Fehlen der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung im Landesrecht, beispielsweise im staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden. Belegt sind die Diskriminierungen unter anderem durch zahlreiche Studien, etwa von der Bertelsmann-Stiftung und der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung, (Quelle:  rbb).

Das Berliner LADG ist bundesweit das erste Gesetz, das - ergänzend zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches diskriminierten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber:innen und Privatpersonen zusichert - Klagen gegen Behörden ermöglicht. Mit dem Gesetzesentwurf soll somit eine Lücke geschlossen werden, die das aktuelle Antidiskriminierungsgesetz offenlässt - nämlich rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Diskriminierungen durch Behörden.

Das LADG solle zum Einsatz kommen, wenn Menschen diskriminiert werden: wegen ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, einer antisemitschen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status. Es gelte in Einrichtungen der Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen (z.B Schulen, Polizei, Bürgerämtern), den landesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Hochschulen, Universitäten, Anstalten und Stiftungen) und in den Gerichten und Behörden der Staatsanwaltschaft sowie der Polizei des Landes Berlin.

Menschen, die Diskriminierung erfahren haben und im Verfahren Recht bekommen, haben nach dem Gesetz ein Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigungen durch das Land Berlin. Außerdem ermögliche das Gesetz den geschädigten Personen, sich in dem Verfahren Unterstützung zu holen. So sei es möglich, die Prozessführungsbefugnis auf eine anerkannte Antidiskriminierungsstelle zu übertragen (Verbandsklagerecht). Des Weiteren wird eine Ombudsstelle eingerichtet, die als unparteiische Schiedsperson frühzeitige Einigung zwischen Betroffenen und Behörde herbeiführen könne. Der Deutsche Juristinnenbund und der Migrationsrat begrüßen laut rbb das Gesetz als ein Instrument, welches "die Sensibilität für strukturelle Diskriminierungen" erhöhe und helfe, "bestehenden Vorurteilen und Stigmatisierungen wirksam entgegenzutreten".

Um das Landesantidiskriminierungsgesetz ist eine große Kontroverse entstanden, da es mit dem Gesetz laut Kritiker:innen nicht mehr nötig sei, die Diskriminierung zu beweisen. So sei es in dem Verfahren ausreichend, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess glaubhaft machen kann, dass das Vorliegen einer Diskriminierung wahrscheinlich ist. Das Vorliegen einer Diskriminierung müsse also aus der richterlichen Überzeugung wahrscheinlicher sein als das Nichtvorliegen. Erst dann finde eine Umkehrung der Beweislast statt, welche die Behörde dazu verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Diskriminerung zu beweisen. Das Gesetz wurde unter anderem für die Beweislastumkehr von der Oppositionspartei CDU, der Polizeigewerkschaft, dem Beamtenbund und mehreren Innenminister:innen kritisiert. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer äußert sich gegenüber dem Tagesspiegel kritisch: "Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen". Nachdem mehrere Innenminister:innen und Horst Seehofer angekündigt haben, dass sie wegen des Gesetzes keine Einheiten der Polizei bzw. Bundespolizei mehr zur Unterstützung nach Berlin schicken würden, hat Andreas Geisel auf der Innenminister:innenkonferenz deutlich gemacht, dass es keine Forderungen an andere Länder im Rahmen des Gesetzes geben werde.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde der Antrag angenommen. Die Oppositionsfraktionen CDU, AfD und FDP votierten gegen den Antrag.