Diätenerhöhung für das Berliner Abgeordnetenhaus

Mit der Annahme einer Beschlussempfehlung beschließen die Berliner Abgeordneten eine Diätenerhöhung auf ca. 6250 Euro pro Monat. Zudem wird die Mindestdauer der Ausschuss- und Plenarsitzungen verlängert. Abzüge für das Fernbleiben von Ausschusssitzungen werden künftig nicht mehr erhoben, wenn die Abgeordnete sich im Mutterschutz befindet.

Die Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne sowie die FDP und CDU stimmten für den Antrag. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
121
Dagegen gestimmt
27
Enthalten
0
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.

Der von der SPD, Linkspartei, Grüne, CDU und FDP eingebrachte Antrag zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes sieht Reformen in einigen Punkten des Abgeordnetenhauses vor.

So sollen beispielsweise die Diäten der Berliner Abgeordneten von bislang 3944 Euro auf rund 6250 Euro angehoben werden. Das Abgeordnetengehalt werde damit zwar fast verdoppelt, damit läge Berlin jedoch weiterhin unter dem Bundesschnitt von etwa 6500 Euro, so der Antrag.

Weitere Änderungen sind die Anhebung der Mindestdauer einer Ausschusssitzung von zwei, auf drei Stunden sowie die Verlängerungen der Plenarsitzungen um drei Stunden. Mit der Änderung sollen die ständig aufgeschobenen Plenardebatten sowie weitere regelmäßig unerledigte Vorhaben vermieden werden.

Zudem soll die Reform den Mutterschutz verbessern: Abzüge für das Fernbleiben von Ausschusssitzungen werden künftig nicht mehr erhoben, wenn die Abgeordnete sich im Mutterschutz befindet.

Für den Antrag stimmten alle Mitglieder der Regierungsfraktionen SPD, Linkspartei und Grüne sowie alle Mitglieder der FDP und CDU. Damit wurde der Antrag mit 27 Gegenstimmen der AfD-Fraktion, den zwei grünen Abgeordneten  Harald Moritz und Stefan Taschner und den drei fraktionslosen Abgeordneten angenommen.