Nach elf Tagen im Amt hatte der Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun(CDU), den regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit um seine Entlassung gebeten und daraufhin Anspruch auf ein Übergangsgeld von knapp 50.000 Euro erhoben.
Die Linke argumentierte in ihrem Antrag, dass die Initiative zur Beendigung des Senatorenamts von Braun ausgegangen sei und dies als Rücktritt und nicht als Entlassung zu werten sei.
Im Gegensatz zu einer Entlassung durch den regierenden Bürgemeister, besteht bei einem Rücktritt laut Berliner Landesverfassung für Senatoren kein Recht auf Übergangszahlungen.
Die Regierungsfraktionen aus SPD und CDU verwiesen darauf, dass Wowereit den Senator entlassen hätte, zeigten sich jedoch Gesprächsbereit zur Neuregelung von Übergangsgeldern.
Mit Stimmen von SPD und CDU wurde der Antrag abgelehnt.
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