Der Antrag der Grünen forderte, dass Berlin Schutzsuchenden die Einreise zur Durchführung eines regulären Asylverfahrens ermöglichen solle. Im Asylverfahren müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Anhörung der Flüchtlinge auf faire und verständnisvolle Weise durchgeführt würde.
Die SPD verwies auf die Zuständigkeit des Landes Brandenburg für das Asylverfahrensgesetzes und darauf, dass Länder, in denen Flughäfen liegen, aufgrund bundesrechtlicher Verpflichtung, einen Flughafenabschiebungsgewahrsam einzurichten hätten.
Der Antrag der Grünen wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt