Ab dem 1. Januar 2014 gibt es eine Erhöhung der Kostenpauschale für externe Büros und anfallende Kosten von 955€ auf 2.500€ monatlich.
Zusätzlich werden 3.000€ monatlich zur Verfügung gestellt, um bis zu drei Mitarbeiter einzustellen. Vorher waren dafür 580€ zzgl. Lohnnebenkosten vorgesehen.
Außerdem wird die Bezirksverordnetenentschädigung künftig pauschal geregelt und nicht wie bisher prozentual abhängig vom Gehalt. Bezirksverordnete und deren Stellvertreter erhalten nun 1.000€ bzw. 250€.
Die Grundentschädigung der Fraktionsvorsitzenden ist ab sofort nicht mehr an die der Bezirksverordneten gekoppelt, sondern liegt pauschal bei 500€.
Die Zuschüsse an die Fraktionen werden um 75.000€ erhöht.
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